Erklärung
Das Grundrecht auf Asyl gilt in Deutschland speziell für Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund von Verfolgung oder Bedrohung in ihrem Heimatland Schutz suchen. Es ist im Grundgesetz verankert und spiegelt das humanitäre Engagement Deutschlands wider, Menschen in Not zu helfen. Im Gegensatz dazu gelten die anderen genannten Grundrechte, wie der Schutz der Familie, die Menschenwürde und die Meinungsfreiheit, für alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
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