Erklärung
Die Geldstrafe ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, da sie als eine Form der Bestrafung im Rahmen des Rechtsstaats gilt und die Menschenwürde sowie die Grundrechte der Betroffenen respektiert. Im Gegensatz dazu sind Prügelstrafe, Folter und Todesstrafe in Deutschland durch das Grundgesetz und internationale Menschenrechtsabkommen strikt verboten, da sie gegen die Prinzipien der Menschenwürde und des Rechts auf ein faires Verfahren verstoßen.
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