Erklärung
Der Begriff "Rechtsstaat" bedeutet, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch der Staat an die Gesetze gebunden sind. Dies gewährleistet, dass alle Menschen gleich behandelt werden und dass die Macht des Staates durch rechtliche Rahmenbedingungen kontrolliert wird. Dadurch wird die Willkür des Staates eingeschränkt und die Rechte der Individuen geschützt.
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