Erklärung
Die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verboten. Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und schützt vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse und anderen Merkmalen. Dieses Prinzip ist grundlegend für eine demokratische Gesellschaft, die die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger respektiert und fördert.
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