Erklärung
Der Staat kontrolliert das Schulwesen in Deutschland, weil dies im Grundgesetz verankert ist. Artikel 7 des Grundgesetzes legt fest, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, um sicherzustellen, dass Bildung einheitlichen Standards entspricht und die Rechte der Schülerinnen und Schüler gewahrt werden. Diese staatliche Kontrolle dient auch dazu, Chancengleichheit und die Förderung der individuellen Entwicklung zu gewährleisten.
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