Erklärung
Das Bundeskabinett wird nicht vom Deutschen Bundestag gebildet, sondern von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler ernannt. Der Bundestag hat die Aufgabe, Gesetze zu erlassen, die Bundesregierung zu kontrollieren und die Kanzlerin oder den Kanzler zu wählen, aber die Bildung des Kabinetts ist eine exekutive Funktion, die außerhalb der legislativen Befugnisse des Bundestages liegt.
Kostenlos üben mit allen Antworten
Erstelle ein Konto, um alle 460 Fragen mit Antworten zu üben und Probetests abzulegen.
Jetzt kostenlos registrieren