Erklärung
In Deutschland ist die Polygamie, also die gleichzeitige Ehe mit mehreren Partnern, rechtlich nicht anerkannt. Das Grundgesetz schützt die Ehe als eine Verbindung zwischen zwei Personen, und eine solche Regelung würde gegen die Prinzipien der Gleichheit und der individuellen Freiheit verstoßen. Daher ist die Ehe mit mehreren Partnern nicht erlaubt und wird als rechtswidrig angesehen.
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