Erklärung
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein zentrales Prinzip im deutschen Rechtssystem und ist im Grundgesetz verankert. Er besagt, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder anderen Merkmalen gleich behandelt werden müssen, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit zu fördern. Dies ist besonders wichtig in Bereichen wie Bildung und Arbeit, wo Benachteiligungen schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben können.
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