Erklärung
In Deutschland ist das Mindestalter für die Eheschließung 18 Jahre, und auch für das Zusammenleben in einer Partnerschaft gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die den Schutz von Minderjährigen gewährleisten sollen. Anne, die erst 13 Jahre alt ist, fällt unter das Schutzalter, da sie noch nicht die rechtliche Reife hat, um eigenständig Entscheidungen über eine Partnerschaft zu treffen. Dies dient dem Schutz von jungen Menschen vor möglichen negativen Auswirkungen einer solchen Beziehung zu einem wesentlich älteren Partner.
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