Erklärung
Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich durch die Römischen Verträge von 1957 mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zusammen. Diese Verträge legten die Grundlagen für die wirtschaftliche Integration und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und sind ein zentraler Bestandteil der europäischen Einigung. Sie führten zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes und förderten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr innerhalb der EWG.
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