Erklärung
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man Abgeordnete, weil sie die Interessen der Wähler im Parlament vertreten. Diese Wahl ist ein zentraler Bestandteil der Demokratie, da sie den Bürgern ermöglicht, Einfluss auf die politischen Entscheidungen und die Gesetzgebung zu nehmen. Durch die Wahl der Abgeordneten üben die Bürger ihr Recht auf politische Mitbestimmung aus.
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