Erklärung
Das Wahlrecht in Deutschland ist im Grundgesetz verankert und besagt, dass nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren wahlberechtigt sind. Dies gewährleistet, dass die Wählerinnen und Wähler volljährig sind und somit die rechtliche Fähigkeit besitzen, informierte Entscheidungen über die politische Vertretung zu treffen. Die Altersgrenze von 18 Jahren stellt sicher, dass die Wählerinnen und Wähler in der Lage sind, die Verantwortung für ihre Wahlentscheidungen zu übernehmen.
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